AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Allgemeines
1.1 Diese Bestimmungen gelten für die Vermietung einer mobilen Fasssauna. Über die
Vermietung wird zwischen dem Vermieter, ARIES Sauna-Welt vertreten durch Jakob Schäfer
und dem Mieter, ein schriftlicher Mietvertrag geschlossen.
1.2 Der Mieter muss ein Mindestalter von 18 Jahren haben. Als Vertragspartner ist er
verantwortlich für das Verhalten der Sauna-Nutzer während der Mietzeit und erklärt sich
bereit, seiner Vorbildwirkung gerecht zu werden. Er trägt die Verantwortung für den
sorgsamen und vorausschauenden Umgang mit dem Mietobjekt, speziell auch im Hinblick
auf die Vorbeugung und Vermeidung von Vandalismus. Hierzu muss er im Bedarfsfalle aktiv
tätig werden.
1.3. Er gewährleistet die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. Über die
Verhaltensweisen wird der Mieter schriftlich mit der Übergabe der Mietbedingungen
informiert. Der Mieter ist verpflichtet, die Sauna im sauberen, ordentlichen und
funktionsfähigen Zustand unbeschadet wieder zu übergeben.
1.4 Mindestmietdauer ist 1 Tag. Dabei wird der Liefer- und Abholtag als ein Tag berechnet.
Der Zeitpunkt der Anlieferung und Abholung wird durch die Vertragsparteien vereinbart und
im Mietvertrag festgehalten.
§ 2. Vertragsschluss
2.1 Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Ihre Anfrage stellt
noch keine bindende Vertragserklärung dar.
2.2. Bei einer Mietanfrage wird ein unverbindliches und kostenloses Angebot an den Kunden
zugesandt. Dieses Angebot stellt ein Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Entspricht
das Angebot den Vorstellungen des Kunden, so kann er dieses innerhalb von 14 Tage per
(Telefon, E-Mail oder Post) annehmen. Nach der Annahme des Angebotes wird dem Kunden
per (E-Mail, Post) ein schriftlicher Mietvertrag zugesandt.
2.3 Durch die Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Mieter und den Vermieter wird
der Vertrag wirksam. Das heißt, der Mieter hat das Recht, das gemietete Objekt für den
vereinbarten Zeitraum zu nutzen. Im Gegenzug dazu hat er auch die Pflicht, den
vereinbarten Mietpreis zu den vereinbarten Terminen rechtzeitig an den Vermieter zu
bezahlen.
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§ 3. Zahlung
3.1. Zahlungsweisen: Barzahlung oder Vorkasse Überweisung
3.2. Bei einer Vorkasse Überweisung müssen anfallender Mietzins und Kaution spätestens 3
Tage vor Mitbeginn bei der Bank des Vermieters eingegangen sein.
3.3. Bei einer Barzahlung sind anfallender Mietzins und Kaution spätestens bei Übergabe
der Sauna zu entrichten.
3.4. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Kautionsrückzahlung in der gleichen
Weise wie die Zahlung.
3.5. Der Mieter ist zur Zahlung des gesamten Mietpreises verpflichtet.
3.6. War eine Nutzung der Sauna während der Mietzeit nachweislich nicht möglich, so
reduziert sich der zu zahlende Mietpreis um den Betrag des Mietzinses. Der Mieter ist zur
Zahlung darüber hinaus entstehender Kosten wie z.B. für den Transport usw. verpflichtet.
3.7. Teilzahlungen sind nach Zustimmung des Vermieters zulässig.
3.8. Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, auf geeignete Weise den
für ihn entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Dem Mieter können
Mehrkosten wie z.B. Mahngebühren auferlegt werden.
§ 4 Kaution
4.1 Der Mieter leistet dem Vermieter eine Kaution in Höhe von 200 €.
4.2 Die Kautionsrückzahlung erfolgt bei einer ordnungsgemäßen Übernahme der Sauna
(siehe. § 7 Abs. 7.3 AGB) und keine Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis an
den Mieter bestehen (z.B. Schadenersatzansprüche oder Reparaturkosten).
4.3 Bei Mängeln bei der Übernahme ist der Vermieter bzw. sein Bevollmächtigter berechtigt
die Kaution bis zur Klärung der offenen Forderungen einzubehalten.
§ 5 Lieferung, Gefahrenübergang
5.1 Die Lieferung erfolgt nach Vereinbarung. Mit erfolgter Übernahme durch den Mieter
gehen sämtliche Gefahren auf den Mieter über.
5.2 Während der Mietzeit geht die Betriebsgefahr uneingeschränkt auf den Mieter über. Er
haftet vereinbarungsgemäß für sämtliche Schäden an der Sauna, welche nicht auf
Verschleiß oder Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
Eingeschlossen hierbei sind ausdrücklich auch Schäden durch Dritte, wie evtl. Vandalismus.
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5.3. Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem
Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen.
§ 6 Haftungsregelungen
6.1 Der Vermieter haftet für Mängel und Schäden nur, wenn ihm diese bei Übergabe bekannt
waren und protokolliert wurden. Er haftet ebenso für Schäden und Mängel, welche
nachweislich vor der Übergabe bereits bestanden haben.
6.2 Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und
vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des
Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des
Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung
von Neben- pflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
6.3 Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache, welche bei
der Übernahme bekannt waren und protokolliert wurden, mit den Reparaturkosten. Bei von
ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der
Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert. Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei
notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender
Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter
berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu
stellen.
6.4 Der Mieter haftet ebenfalls für wissentliches Verschweigen von Mängeln oder Schäden,
welche während der Mietzeit aufgetreten sind. Ausgeschlossen hiervon sind Schäden und
Mängel, welche nachweislich auf Verschleiß, Material-, Konstruktions- oder
Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
6.5 Beanstandungen und Mängelhaftungsansprüche können Sie unter der in der
Anbieterkennzeichnung angegebenen Adresse vorbringen.
§ 7 Übergabe / Übernahme
7.1 Das Mietobjekt wird dem Mieter in einem sauberen (desinfizierten) und
funktionstüchtigen Zustand übergeben. Die erfolgte Einweisung durch den Vermieter ist im
Übergabeprotokoll zu bestätigen.
7.2 Der Mieter hat das Mietobjekt bei Übergabe auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu
überprüfen. Festgestellte Mängel sind im Übergabeprotokoll zu vermerken und zu
dokumentieren. Spätere Mängelanzeigen können nicht berücksichtigt werden und fallen zu
Lasten des Mieters.
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7.3 Der Vermieter übernimmt das Mietobjekt in besenrein gereinigtem Zustand. Der Ofen ist
aschefrei zu übergeben. Festgestellte Mängel werden im Übernahmeprotokoll festgehalten
und müssen dokumentiert werden.
7.4 Eine Weitervermietung an Dritte bzw. die Nutzung durch solche ist nicht gestattet und
zieht Schadenersatzansprüche nach sich.
§ 8 Stornierungskosten
Der Mieter kann den Vertrag zu folgenden Bedingungen stornieren:
14 Tage vor dem vereinbarten Termin 25 % des Auftragswertes
13 bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des Auftragswertes
6 bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % des Auftragswertes
Weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % des Auftragswertes.
§ 9 Sonstige Bestimmungen
9.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die
ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert
werden.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein
oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht
berührt.