Allgemeine Nutzungsregeln für die mobile Fasssauna
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Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr aller Nutzer.
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Eine ärztliche Konsultation im Vorfeld ist für gesundheitliche Risikopersonen und Sauna-Anfänger angeraten.
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Während der Nutzung gelten für Sie und alle weiteren Nutzer der Sauna die allgemeinen Saunaregeln, die Sie auf dem Schild in der Sauna nachlesen können.
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In der Sauna darf weder geraucht, getrunken noch gegessen werden! Generell raten wir von dem Genuss von Alkohol beim Saunieren ab.
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Vor dem Betreten der Sauna sind die Schuhe auszuziehen.
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Die Saunierenden müssen ein ausreichend großes Handtuch unterlegen, um zu vermeiden, dass Schweiß auf das Saunaholz gelangt (insbesondere Saunabank).
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Sauna-Aufgüsse sind nur mit den von uns mitgelieferten Sauna-Aufgusskonzentraten oder mit Produkten von anderen geprüften Händlern vorzunehmen.
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Gießen Sie Sauna-Aufgusskonzentrat nie unverdünnt auf die Saunasteine.
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Pro Aufguss nur 2 bis 3 Kellen verwenden. Alkohol und alkoholhaltige Flüssigkeiten gehören nicht auf die Saunasteine und den Saunaofen und bedeuten äußerst hohe Brand- und Explosionsgefahr.
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Verschütten Sie keine Flüssigkeiten im Innenraum des Saunaraumes. Sollte dennoch etwas auf den Boden gelangen, so wischen Sie es schnellstmöglich auf.
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Der Sauna-Aufguss darf nicht mit Schleimhäuten in Berührung gelangen. Sollte es dennoch passieren so haftet der Mieter.
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Heizen Sie den Saunaraum nie höher als 100°C auf. Vor einer Überschreitung öffnen Sie die Tür und sorgen für entsprechende Abkühlung.
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Befeuerung des Ofens: Für die erstmalige Befeuerung füllen Sie den Ofen zur Hälfte mit den von uns mitgelieferten Holzscheiten (max. 5 - 6 Holzscheiten). Danach legen Sie max. 2 Holzscheiten nach (es sollte noch eine ausreichende Glut vorhanden sein), Sie wiederholen den Vorgang, bis die gewünschte Saunatemperatur zwischen 80 bis maximal 100 Grad erreicht ist.
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Der Ofen und die Sauna dürfen nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.
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Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handy, dürfen nicht in die Sauna mitgenommen werden, weil diese durch die Hitze beschädigt werden könnten.
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Lassen Sie das Mietobjekt während des Betriebes nie ohne Aufsicht. Die verantwortliche Aufsichtsperson muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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Auch außerhalb des Saunabetriebes ist das Mietobjekt so zu beaufsichtigen, dass Schäden (z.B. Vandalismus) vorausschauend vermieden werden.
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Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen nicht unbeaufsichtigt das Mietobjekt nutzen, auch wenn dieser außer Betrieb ist.
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Ordentliche Übergabe der Mietsauna: Der Vermieter übernimmt das Mietobjekt nur in besenrein gereinigtem Zustand. Festgestellte Mängel werden im Übergabeprotokoll festgehalten und müssen dokumentiert werden.
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Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen.
Allgemeine Hinweise für die Nutzung der mobilen Fasssauna
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Der Mieter sichert die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Aufstellortes zu (ggf. nach Einholung einer Genehmigung) und haftet bei wissentlicher und fahrlässiger Zuwiderhandlung für entstandene Schäden.
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Achten Sie auf eine freie Zufahrtsmöglichkeit zum Aufstellort mit ausreichender Höhe von 3,50 Meter und einer Breite von ca. 3 Meter.
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Das Mietobjekt darf nicht unter Bäume, Dächer, Vordächer, Carports oder in waldbrandgefährdete Gebiete gestellt werden.
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Bei geringerem Abstand als 20 Meter zum Nachbargrundstück sollte vor Abschluss des Mietvertrages das Einverständnis des Nachbarn eingeholt werden. Beim Aufheizen des Mietobjektes kann es zu Geruchsbeeinträchtigungen kommen.
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Das Mietobjekt muss immer vor Betrieb vor Wegrollen gesichert werden und soll auf möglichst ebenen und festen Untergrund ausgestellt werden.