Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für den Verkauf, die Anfertigung und die Lieferung von Outdoor-Saunen und Saunalandschaften der ARIES Sauna Welt.

§ 1Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf, die Anfertigung und die Lieferung von Saunen, Saunalandschaften und Zubehör zwischen ARIES Sauna Welt, Inhaber Jakob Schäfer, Wassertrüdinger Str. 9, 91572 Bechhofen (nachfolgend „wir“ oder „ARIES“), und dem Besteller. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung.

1.2Besteller können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für eine der beiden Gruppen gelten, sind nachfolgend ausdrücklich gekennzeichnet.

1.3Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

§ 2Überlassene Unterlagen

2.1An allen Unterlagen, die wir dem Besteller im Zusammenhang mit einer Anfrage oder einem Auftrag überlassen – insbesondere Angebote, Kalkulationen, Zeichnungen, Grundrisse, Visualisierungen und Planungsentwürfe, auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

2.2Diese Unterlagen dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt kein Vertrag zustande, sind sie auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen.

§ 3Vertragsschluss

3.1Die Darstellung unserer Modelle auf aries-saunawelt.de sowie in Prospekten und sonstigen Werbemitteln ist unverbindlich und stellt kein Vertragsangebot dar, sondern eine Einladung zur Anfrage. Auch unsere Anfragebestätigungen sind noch keine Annahme.

3.2Jede Sauna wird individuell konfiguriert und gefertigt. Der Vertrag kommt daher in folgenden Schritten zustande:

  • Anfrage des Bestellers über das Kontaktformular, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp
  • persönliche Beratung sowie Klärung von Modell, Konfiguration und Aufstellsituation
  • schriftliches, kostenloses Angebot von uns in Textform – gültig 14 Tage ab Angebotsdatum
  • Annahme des Angebots durch den Besteller in Textform (E-Mail, Post oder unterzeichnetes Angebot)
  • Auftragsbestätigung durch uns oder Zusendung der Rechnung

3.3Der Vertrag kommt zustande, sobald wir den Auftrag in Textform bestätigen. Versenden wir stattdessen unmittelbar die Rechnung, kommt der Vertrag mit dem Eingang der Zahlung auf unserem Konto zustande. Maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis.

3.4Vertragssprache ist Deutsch.

3.5Wir speichern den Vertragstext und senden dem Besteller Angebot, Auftragsbestätigung und diese AGB in Textform zu. Die jeweils gültige Fassung der AGB ist zusätzlich unter aries-saunawelt.de/agb abrufbar.

§ 4Preise und Zahlung

4.1Es gelten ausschließlich die im Angebot genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern handelt es sich um Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile.

4.2Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 70 % des Auftragswertes innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung fällig. Mit Eingang der Anzahlung beginnt die Fertigung. Der Restbetrag ist ohne Abzug bei der Auslieferung zur Zahlung fällig.

4.3Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto unter Angabe der Rechnungsnummer. Weitere Zahlungswege gelten nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich genannt sind.

4.4Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.5Nur gegenüber Unternehmern: Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 5Lieferzeit

5.1Da jede Sauna individuell gefertigt wird, nennen wir die verbindliche Lieferzeit im Angebot. Die Frist beginnt mit Eingang der Anzahlung, jedoch nicht vor der abschließenden Klärung aller Ausführungsdetails.

5.2Der Beginn der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Bestellers voraus, insbesondere nach §§ 6 und 7. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5.3Halten wir einen verbindlich zugesagten Liefertermin schuldhaft nicht ein oder geraten wir aus anderem Grund in Verzug, hat uns der Besteller eine angemessene Nachfrist zur Leistung zu setzen. Verstreicht diese fruchtlos, ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

5.4Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Störungen – etwa Lieferausfälle unserer Vorlieferanten, Transportverbote oder behördliche Maßnahmen – verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Wir informieren den Besteller unverzüglich und nennen den neuen Termin.

5.5Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

§ 6Lieferung, Zufahrt und Entladung

6.1Innerhalb Deutschlands liefern wir kostenlos. Für Lieferungen nach Österreich weisen wir die Kosten vorab im Angebot gesondert aus.

6.2Geliefert wird bis zur Bordsteinkante bzw. bis zu der im Angebot vereinbarten Abladestelle. Die Entladung ist Sache des Bestellers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

6.3Für die Entladung hat der Besteller geeignete Hilfsmittel (Kran, Bagger, Gabelstapler o. ä.) oder mindestens drei Helfer bereitzustellen. Die Entladung erfolgt in seinem Verantwortungsbereich.

6.4Der Besteller stellt sicher, dass die Zufahrt für einen Sattelzug (40 t) befahrbar ist und eine Rangierfläche von 5–8 m zur Verfügung steht. Einschränkungen wie Gewichtsbegrenzungen, Engstellen, überhängende Leitungen oder nicht tragfähiger Untergrund sind uns vor der Auslieferung unaufgefordert mitzuteilen.

6.5Eine Aufstellung mit Kran ist auf Anfrage möglich. Sie wird im Angebot gesondert ausgewiesen; Zufahrt und Gegebenheiten vor Ort prüfen wir vorab gemeinsam mit dem Besteller.

6.6Für einen ebenen, tragfähigen und frostsicheren Untergrund am Aufstellort sorgt der Besteller auf eigene Kosten, sofern die Erstellung des Fundaments nicht ausdrücklich Bestandteil unseres Angebots ist.

6.7Der elektrische Anschluss sowie erforderliche Wasseranschlüsse sind vom Besteller durch einen zugelassenen Fachbetrieb herstellen zu lassen. Sie sind nicht Bestandteil der Lieferung, soweit im Angebot nicht anders vereinbart.

6.8Entstehen durch unzutreffende oder unterlassene Angaben des Bestellers zu Zufahrt, Aufstellort oder Untergrund Mehrkosten – etwa durch Wartezeiten, vergebliche Anfahrt oder eine zusätzliche Anlieferung –, trägt sie der Besteller.

§ 7Genehmigungen

Für alle am Aufstellort erforderlichen behördlichen Genehmigungen, insbesondere baurechtlicher Art, sowie für die Einhaltung von Grenzabständen und örtlichen Vorschriften ist der Besteller verantwortlich. Wir stellen ihm auf Wunsch die zur Antragstellung erforderlichen technischen Unterlagen zur Verfügung, schulden jedoch keine Rechtsberatung und keine Prüfung der Genehmigungsfähigkeit.

§ 8Gefahrübergang

8.1Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware über.

8.2Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe an den Frachtführer über.

8.3Gerät der Besteller in Annahme- oder Schuldnerverzug, geht die Gefahr in diesem Zeitpunkt auf ihn über.

§ 9Transportschäden

Werden Waren mit äußerlich erkennbaren Transportschäden angeliefert, bitten wir den Besteller, den Schaden möglichst sofort gegenüber dem Zusteller zu reklamieren und uns unverzüglich zu informieren. Unterbleibt dies, hat das auf seine gesetzlichen Ansprüche, insbesondere seine Mängelrechte, keinerlei Auswirkung. Der Besteller hilft uns damit jedoch, eigene Ansprüche gegenüber dem Frachtführer oder der Transportversicherung geltend zu machen.

§ 10Eigentumsvorbehalt

10.1Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

10.2Bis dahin hat der Besteller die Ware pfleglich zu behandeln, sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern und uns Zugriffe Dritter – etwa Pfändungen – unverzüglich in Textform anzuzeigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist bis zur vollständigen Bezahlung unzulässig.

10.3Nur gegenüber Unternehmern: Der Eigentumsvorbehalt besteht bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Bei Weiterveräußerung tritt der Besteller uns bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen in Höhe unseres Rechnungswertes ab.

§ 11Widerrufsrecht

11.1Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular, die dem Angebot beigefügt ist.

11.2Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Da unsere Saunen individuell konfiguriert und erst nach der Auftragsbestätigung gefertigt werden, ist das Widerrufsrecht regelmäßig ausgeschlossen. Auf diesen Ausschluss weisen wir den Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert hin.

§ 12Gewährleistung

12.1Soweit nachstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

12.2Nur gegenüber Unternehmern: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Ausgenommen sind Ansprüche nach § 13 dieser Bedingungen sowie Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel.

12.3Holz ist ein Naturprodukt. Farb- und Strukturunterschiede, Astbilder, Harzaustritt sowie Quell-, Schwind- und Rissbildungen infolge von Witterung und Luftfeuchtigkeit sind materialtypisch und stellen keinen Mangel dar, solange Funktion, Dichtheit und Standsicherheit nicht beeinträchtigt sind. Gleiches gilt für die natürliche Vergrauung unbehandelter Außenflächen.

12.4Kein Mangel liegt vor bei Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung, unterlassener Wartung oder Pflege, eigenmächtiger Umbauten oder Reparaturen, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, ungeeigneten Untergrunds am Aufstellort oder äußerer Gewalteinwirkung.

12.5Nur gegenüber Unternehmern: Es gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB.

§ 13Haftung

Für Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir unbeschränkt bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei der Übernahme einer Garantie sowie im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf – ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

§ 14Betrieb und Sicherheit

14.1Mit der Lieferung erhält der Besteller eine Betriebs- und Wartungsanleitung. Sauna und Ofentechnik sind ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend dieser Anleitung zu betreiben.

14.2Beim gewerblichen Betrieb – etwa in Hotels, Resorts oder auf Campingplätzen – obliegen dem Besteller als Betreiber die einschlägigen Verkehrssicherungs-, Prüf- und Dokumentationspflichten.

§ 15Schlussbestimmungen

15.1Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates unberührt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

15.2Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Ansbach ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

15.3Hinweis nach § 36 VSBG: Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

15.4Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.